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Mar 11, 2023

Argentinien, Indonesien Biodiesel-Antidumping, Austrittszölle

CRANBURY, NJ (DTN) – Ende letzter Woche genehmigte die US-amerikanische Kommission für internationalen Handel einstimmig die Aufrechterhaltung bestehender Antidumping- und Ausgleichszölle auf Biodiesel aus Argentinien und Indonesien.

Die unabhängige, gerichtsähnliche Bundesbehörde stellte fest, dass die Aufhebung der Einführung von Antidumping- und Ausgleichszöllen „wahrscheinlich dazu führen würde, dass die materielle Schädigung in einigermaßen vorhersehbarer Zeit anhält oder erneut auftritt“, heißt es in einer neuen Mitteilung vom 25. Mai.

Im Jahr 2017 stellte das Handelsministerium fest, dass Biodieselhersteller in Argentinien und Indonesien von Subventionen profitierten, die den US-amerikanischen Biodieselherstellern schadeten, was zur Einführung von Antidumping- und Ausgleichszöllen führte.

Nach dem Uruguay-Runde-Vereinbarungsgesetz muss das Handelsministerium nach fünf Jahren eine Antidumping- oder Ausgleichszollanordnung widerrufen oder eine Aussetzungsvereinbarung kündigen, es sei denn, das Handelsministerium und die USITC stellen fest, dass ein Widerruf der Anordnung oder eine Kündigung der Aussetzungsvereinbarung wahrscheinlich wäre innerhalb einer vernünftigerweise vorhersehbaren Zeit zu einem Anhalten oder erneuten Auftreten von Dumping oder Subventionen (Handel) und einer bedeutenden Schädigung (USITC) führen.

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